Logo von GEOlaViva: Der Schriftzug 'GEOlaViva' in blauer geschwungener Schrift, wobei das 'O' durch eine stilisierte Weltkugel ersetzt ist. Darunter steht der Slogan 'Together for Solutions' in roter Schrift.
GEOlaViva logo: The lettering 'GEOlaViva' in blue curved lettering, with the 'O' replaced by a stylized globe. Below this is the slogan 'Together for Solutions' in red lettering.

Rechte von Bahnreisenden

Vintage Train Station With Clock Under Overcast Sky

Die Fahrgastrechte im Bahnverkehr

Eure Rechte als Bahnpassagier


Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen


Die Eisenbahnunternehmen haben gesetzlich die Pflicht, die Fahrgäste beim Verkauf von Fahrkarten bzw. während der Fahrt gut zu informieren. Spezielle Bedürfnisse von Menschen mit einer Gehör- und/oder Sehbeeinträchtigung müssen dabei berücksichtigt werden.


So muss zum Beispiel das Eisenbahnunternehmen auf Anfrage vor Fahrtantritt folgende Informationen geben:

  • Welche Verbindung ist die kürzeste?
  • Welche Verbindung ist die preisgünstigste?
  • Sind Störungen oder Verspätungen absehbar?
  • Wie lauten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen?
  • Welche Einrichtungen gibt es für Personen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere zum Einstieg in den Zug wie auch im Zug?
  • Welche Einrichtungen gibt es für Fahrgäste mit Fahrrädern?





Entschädigung bei Zugverspätung


Ihr könnt als Bahnreisende nach der VO eine Entschädigung verlangen, wenn ihr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten an eurem (auf der Fahrkarte angegebenen) Ziel ankommt. Die Höhe der Entschädigung wird durch den Fahrpreis und die Dauer der Verspätung bestimmt.
So könnt ihr

  • 25 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten,
  • 50 % des Ticketpreises ab einer Verspätung von 120 Minuten erwarten.

Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt geschlossen, so wird die Entschädigung für eine auf der Hin- oder Rückfahrt eingetretene Verspätung in der Regel auf der Grundlage des halben Fahrpreises berechnet.


Kommt es zu einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, muss das Bahn-Unternehmen euch mit Speisen und Getränken versorgen (falls im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder in vernünftiger Form lieferbar).


Die seit dem 07. Juni 2023 geltende europäische Verordnung (EU) 2021/782 („VO“) regelt die Voraussetzungen für die Geltendmachung individueller Ansprüche von Reisenden. 


So muss das Eisenbahnunternehmen keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf folgende Gründe zurückzuführen ist:

  • höhere Gewalt (z. B. extreme Witterungsbedingungen)
  • Verschulden des Reisenden oder
  • Verhalten Dritter (z. B. Betreten der Gleise oder Sabotageakte)


Das Eisenbahnunternehmen kann sich jedoch nur darauf berufen, wenn das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war.


Gut zu wissen: Streiks des Bahnpersonals fallen nicht unter den Begriff der höheren Gewalt.


Wenn eine Nichtbeförderung, Annullierung & Verspätung vorliegt:

  • lasst euch bereits im verspäteten Zug oder im Bahnhof die Verspätung oder den Ausfall des Zuges schriftlich bestätigen
  • wendet euch mit eurer Fahrkarte, auf der die Strecke unter Angabe des Abfahrts- und Zielorts vermerkt ist, und der Bestätigung über die Verspätung oder den Ausfall des Zuges an das Eisenbahnunternehmen, bei dem ihr die Fahrkarte gekauft habt
  • teilt dem Eisenbahnunternehmen mit, ob ihr die Entschädigung in Geld haben wollt. Das Eisenbahnunternehmen muss euch dann innerhalb eines Monats nach Einreichung eures Antrags die Entschädigung zahlen, wenn der Anspruch berechtigt ist.
  • die Entschädigung kann, wenn ihr die Auszahlung nicht in bar verlangt habt, auch in Form von Gutscheinen oder anderen Leistungen erfolgen



Quelle und weitere Informationen:


Fahrgastrecht Bahn


Verordnung des europäischen Parlaments und Rates über die




Bundesamt für Justiz:




Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.:




Geltendmachung eurer Ansprüche


Für eine einfache und schnelle Geltendmachung eurer Ansprüche könnt ihr euch an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden:



Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.:




Verbraucherzentrale - Erstattung bei Zugverspätung:




Schlichtungsstelle


  • Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. - söp >>




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