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Reiserecht

Reiserecht - Euer Recht auf Reisen

Informationen über Rechte und Pflichten vor dem Urlaub

und auf Reisen

Das Reiserecht ist der Rechtsbereich, der die rechtlichen Aspekte des Reisens und des Tourismus regelt und euch als Verbraucher schützen soll. Darüber hinaus ist es wichtig, sich im Vorfeld über die im Zielland geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren.


Das Reiserecht

Eure Recht vor, während und nach eurer Reise

Zum Reiserecht gehören unter anderem die EU-Fluggastrechte, Fahrgastrechte bei Bahn-, Bus- und Schiffsreisen oder eure Rechte bei Reisemängeln während der Pauschalreise.

Damit ihr bei Problemen angemessen geschützt seid, informiert euch am besten schon bei eurer Reiseplanung über die Vorschriften und Gesetze, die die Beziehungen zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Hotels und anderen touristischen Leistungsträgern regeln. Denn nur wer sein Recht kennt, kann es auch durchsetzen. Deshalb gehört die Information über das Reiserecht im Vorfeld auch zu einer guten Reiseplanung.

Wertvolle Informationen eurer Rechte findet ihr in der Broschüre vom

Bundesamt für Justiz - Reisezeit - Ihre Rechte (PDF) >>

Bitte beachtet, dass die nachfolgenden Ausführungen sich nur auf eine Übersicht des REiserechts beschränken!

Weiterführende Links zu ausführlicheren Informationen findet ihr bei der Quellenangabe! 

Rechte und Pflichten der Reiseveranstalter, Reisevermittler/Reisebüros und Online Travel Agencies (OTAs)

Der Unterschied zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisevermittler liegt hauptsächlich in der Art ihrer Dienstleistungen und ihrer Rolle bei der Organisation von Reisen:


Reiseveranstalter:


Reiseveranstalter ist zunächst derjenige, der Reiseleistungen sowie Leistungen Dritter zu Reiseleistungen bündelt oder kombiniert und diese im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko vertreibt.

In diesem Fall spricht man von einer Pauschalreise. 

Reiseveranstalter haben die Wahl zwischen der Erstellung eigener Angebote oder der Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern zur Erstellung von Pauschalreiseangeboten.

Reiseveranstalter, die Pauschalreisen organisieren und anbieten, haften auch dafür, dass die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen ordnungsgemäß und frei von Reisemängeln erbracht werden.



Reisevermittler / Reisebüro:


Ein Reisebüro / Reisevermittler fungiert als Vermittler zwischen Reisenden und verschiedenen Anbietern von Reisedienstleistungen, einschließlich Fluggesellschaften, Hotels und Reiseveranstaltern.

Dabei muss für die Kunden erkennbar sein, dass es sich um eine Vermittlung und nicht um die Erbringung eigener Leistungen handelt.

Für die Durchführung der Reise ist der Vermittler / das Reisebüro nicht verantwortlich.

Der Reisevermittler / das Reisebüro gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen.

Der Reisevermittler hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.


Mit der Vermittlung von "verbundener Reiseleistungen" haben nun aber auch Reisebüros / Reisevermittler diverse Informations- und Insolvenzabsicherungs-Pflichten.



"Online Travel Agencies" (OTAs = Online-Reisebüros)

Online-Buchungsportale


OTAs (Abkürzung für Online Travel Agencies) sind Internetplattformen, die Reisedienstleistungen online anbieten und vermitteln.

Diese Plattformen ermöglichen es Reisenden, Flüge, Hotels, Mietwagen, Pauschalreisen und andere Reiseleistungen über das Internet zu suchen, zu vergleichen und zu buchen.

Im Wesentlichen handelt es sich bei OTAs um Online-Plattformen, die als Vermittler zwischen Reisenden und verschiedenen Anbietern von Reisedienstleistungen fungieren.

OTAs arbeiten analog dem Geschäftsmodell der klassischen Veranstalter. Dabei kommen sie den gleichen Verpflichtungen und Haftungen nach.

OTAs haben den Vorteil, dass sie euch oft eine große Auswahl an Reiseoptionen anbieten können.

Wie bei jeder anderen Buchung auch - ist es wichtig sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen OTAs vertraut zu machen und zu verstehen.

Denn auch wenn Online Travel Agencies bestimmte Pflichten gegenüber ihren Kunden und den Anbietern von Reisedienstleistungen haben, können diese Pflichten je nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften in verschiedenen Ländern variieren.


Im Allgemeinen umfassen die wichtigsten Pflichten von OTAs:

  • Klare Information und Transparenz:

OTAs sind verpflichtet, klare und genaue Informationen über die angebotenen Reisedienstleistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich Preise, Gebühren, Buchungsbedingungen und Stornierungsrichtlinien.
Um Missverständnisse bei den Reisenden zu vermeiden muss die Darstellung der Preise transparent sein und alle obligatorischen Gebühren enthalten.

  • Zusammenarbeit mit Anbietern:

OTAs müssen faire Geschäftspraktiken gegenüber den Anbietern von Reisedienstleistungen einhalten. Dazu gehören klare Kommunikation, angemessene Vergütung und die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:

OTAs sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften für den Verkauf von Reisedienstleistungen in den Ländern, in denen sie tätig sind, einzuhalten. Dies umfasst Aspekte wie Verbraucherschutz, Steuern und Wettbewerbsrecht.

  • Verbraucherschutz:

OTAs sollten Verbraucherrechte respektieren und faire und transparente Geschäftspraktiken sicherstellen. Klare Informationen über Widerrufsrechte, Kündigungsmöglichkeiten und Haftungsregelungen müssen den Reisenden zur Verfügung gestellt werden.

  • Datenschutz:

OTAs müssen sicherstellen, dass die persönlichen Daten ihrer Kunden geschützt sind. Dies beinhaltet die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und die sichere Verwaltung von Kundeninformationen


Damit ihr auch bei eurer Online-Buchung geschützt seid, wurde mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten EU-Pauschalreiserichtlinie das klassische Modell der Pauschalreise um digitale Buchungsprozesse erweitert.

Somit haben die klassischen Reiseveranstalter, OTAs, Reisebüros sowie weitere touristische Leistungsträger im Rahmen der EU-Pauschalreise-Richtlinie exakt die gleichen Verpflichtungen.


Die Reform des Pauschalreiserechts

Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen

Die Pauschalreise

Unter einer Pauschalreise werden alle Verkäufe bezeichnet, die mindestens zwei Arten von Reiseleistungen (z.B. Flug + Unterkunft im Hotel) für dieselbe Reise/denselben Urlaub in einem einzigen Vertrag mit einem Anbieter umfassen.

Dazu gehören auch Verkäufe, bei denen Leistungen bei verschiedenen Anbietern mit getrennten Verträgen gebucht werden, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die Reiseleistungen werden bei einer einzigen Vertriebsstelle (im Reisebüro, telefonisch oder online) gekauft und vom Kunden vor Zustimmung zur Zahlung, d. h. vor Abschluss des ersten Vertrags, ausgewählt.
  • Die Leistungen werden zu einem Pauschalpreis verkauft.
  • Die Leistungen werden als „Paket" oder unter ähnlicher Bezeichnung angeboten/verkauft.
  • Ihr könnt nach Vertragsabschluss aus einer Reihe von angebotenen Reiseleistungen wählen, z.B. aus einer Reise-Geschenkbox.


Die Kombination einer Reiseleistung (z.B. Unterkunft) mit einer anderen touristischen Leistung (z.B. Sightseeingtour oder Konzertbesuch) kann nur dann als Pauschalreise bezeichnet werden, wenn die zusätzliche Leistung mindestens 25 % des Gesamtwertes der Reise ausmacht oder ein wesentliches Merkmal der Reise darstellt.


Außerdem habt ihr eine Pauschalreise gebucht, wenn ihr

  • eine Kreuzfahrt gebucht habt
  • ein vorgefertigtes Gesamtpaket aus mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis erworben habt
  • eine Tagesreise (z.B. Busfahrt und Besichtigung) im Wert von mehr als 500 Euro gebucht habt


Durch den Pauschalreisevertrag wird das Reiseveranstaltungsunternehmen verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen.

Der Reisende wiederum ist verpflichtet, dem Reiseveranstaltungsunternehmen den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.


Nachträgliche Preiserhöhung der Pauschalreise:

Der Reisepreis darf bis 20 Tage vor Reisebeginn um 8 Prozent erhöht werden, wenn z.B. die Kerosinpreise gestiegen sind. Im Gegenzug haben Pauschalreisende aber auch einen Anspruch auf eine Senkung des Reisepreises, wenn diese Beträge sinken.


Stornokosten

Wenn ihr euren Urlaub nicht antreten könnt, dann könnt ihr die Buchung bis zum Abreisetag stornieren.

Allerdings werden dann häufig Stornogebühren erhoben. Das gilt auch für Internetbuchungen, denn hier gibt es kein 14-tägiges kostenloses Widerrufsrecht wie etwa bei Onlinekäufen.


Benennung von Ersatzpersonen

Um Stornierungskosten zu vermeiden, kann die Pauschalreise auch auf eine andere Person übertragen werden. Dies muss dem Reiseveranstaltungsunternehmen jedoch spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Im Einzelfall kann die Frist auch kürzer sein.


Flexible Stornierungsmöglichkeiten

Inzwischen werden immer mehr Reisedienstleistungen mit flexiblen Stornomöglichkeiten angeboten, da die sogenannte "Flex-Option" eine flexiblere Reiseplanung ermöglicht. Mit diesem Angebot habt ihr unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eure Buchung kostenlos zu stornieren oder zu ändern. Die Angebote, Kosten und Konditionen der Flex-Tarife variieren je nach Anbieter.


Stornierung durch den Veranstalter

Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, z.B. Naturkatastrophen, abgesagt, so muss das Reiseveranstaltungsunternehmen die Urlauber vor Reisebeginn informieren.

Der Reisepreis ist innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen.


Gewährleistungsansprüche bei einer Pauschalreise

bestehen, wenn

  • die Reise von den zugesicherten Eigenschaften abweicht oder mit Fehlern behaftet ist
  • ein Reisemangel vorliegt und die Vertragsleistung nicht, unvollständig oder mangelhaft erbracht wurde.
  • der Reiseveranstalter euch vor Vertragsabschluss nicht über eure Rechte und Pflichten (z.B. Visumspflicht) aufgeklärt hat und eure Reise wegen dieses Versäumnisses nicht angetreten werden kann.


Wenn ein Reisemangel vorliegt

  • Bei einem festgestellten Reisemangel informiert bitte unverzüglich das Reiseveranstaltungsunternehmen und verlangt Abhilfe.
  • Sollte das Reiseveranstaltungsunternehmen den Reisemangel nicht beheben, nicht beheben können oder nicht erreichbar sein, dann lasst die gesetzliche Frist von 2 Jahren nicht verstreichen, sondern meldet euren Anspruch bitte unverzüglich schriftlich an das Reiseveranstaltungsunternehmen, um Beweisprobleme zu vermeiden und schnell eine sichere Rechtslage für alle Beteiligten herbeizuführen.


Insolvenzschutz / Sicherungsschein:

Wenn ihr eine Pauschalreise bucht, dann seid ihr gegen die Insolvenz des Veranstalters der Pauschalreise geschützt. Ist die Reise noch nicht angetreten, habt ihr Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Wenn ihr schon vor Ort seid, ist eure Rückreise nach Hause gesichert. Ist die Fluggesellschaft oder das Hotel zahlungsunfähig, muss der Reiseveranstalter auf eigene Kosten für einen anderen Flug oder ein anderes Hotel sorgen.

Ein Reiseveranstalter hat die Pflicht zur Ausstellung eines Sicherungsscheines für den Fall der Insolvenz.

Ohne Sicherungsschein darf der Reiseveranstalter keine Anzahlung verlangen!


Vorvertragliche Informationspflicht

Anbieter der Pauschalreise müssen gewährleisten, dass der Kunde vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle wesentlichen Informationen erhalten hat. Dazu zählen Informationen

  • zum Reiseziel
  • über die inbegriffenen Reiseleistungen (Liste)
  • zum Gesamtpreis
  • über Pass- und Visumbestimmungen


Der Anbieter der Pauschalreise muss auch dafür sorgen, dass euch ein Link zum Standardinformationsblatt mitgeteilt wird.


In dem Standardinformationsblatt werdet ihr darüber informiert, dass euch eine Pauschalreise angeboten wird. Außerdem werden euch eure wichtigsten Rechte dargelegt.



Informationen zu den Reiseversicherungen

Jedes Reiseveranstaltungs- und Reisevermittlungsunternehmen ist im Rahmen der vorvertraglichen Information auch verpflichtet, über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod zu informieren.

Informationen zu der Auswahl von Reiseversicherungen und deren Anbieter findet ihr hier: 

EU-Pauschalreiserichtlinie und die Verbundenen Reiseleistungen

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 wurde die sogenannte Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.

So wurden insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Pauschalreise grundlegend neu gefasst.

Das neue Pauschalreisevertragsrecht gilt seit dem 1. Juli 2018.

Das Gesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die sowohl für die Reisenden als auch für die in der Touristikbranche tätigen Unternehmen von Bedeutung sind

Mit der Richtlinie wurde in erster Linie dem veränderten Buchungsverhalten der Reisenden Rechnung getragen, da mittlerweile viele Reiseinteressierte ihre Reisen selbst im Internet zusammen stellen und online buchen oder sich im Reisebüro eine Reise nach ihren Wünschen zusammenstellen lassen.

Das neue Pauschalreisevertragsrecht deckt diese neuen Buchungsformen rechtlich ab.

Auch der Begriff des Reisevermittlers wurde präzisiert und um Pflichten erweitert. Dazu gehören auch die Pflichten in Bezug auf verbundene Reiseleistungen.


Verbundene Reiseleistungen

Die Buchung von verbundenen Reiseleistungen sind aufgrund ihrer hohen Flexibilität sehr beliebt.

Die große Auswahl an lokalen Gastgebern oder das Angebot kostenloser Stornierungen und Umbuchungen bei den Hotels und Ferienunterkünften sowie den Anbietern von Freizeitangeboten sind weitere Vorteile. Mittlerweile werden diese Optionen sogar von Fluggesellschaften angeboten.


Der Begriff „verbundene Reiseleistungen" ist nur dann zutreffend, wenn es sich bei der Kombination von Reisedienstleistungen nicht um eine Pauschalreise handelt und ihr

  • bei einem stationärem Reisebüro, einem OTA oder einem anderen Vermittler mindestens zwei Einzel-Reiseleistungen für eine Reise auswählt. Die Leistungen werden getrennt ausgewählt und in Rechnung gestellt. Eine gemeinsame Bezahlung ist aber möglich. Die Haftung liegt bei den einzelnen Leistungsträgern.
  • mehrere Reiseleistungen von verschiedenen Anbietern über einen Link / eine Weiterleitung innerhalb von 24 Stunden bucht.

Wenn ihr z.B. einen Flug reserviert / bucht und euch auf der Website Hotels empfohlen werden, die ihr euch mit einem Klick auf der Seite des Hotelanbieters ansehen könnt. Bucht ihr dann innerhalb von 24 Stunden eine Unterkunft, dann handelt es sich um eine Pauschalreise, da der Fluganbieter die persönlichen Daten und Zahlungsdaten automatisch weiterleitet.


Die Kombination einer Reiseleistung wie Unterbringung und einer anderen touristischen Leistung (z.B. Führung oder Eintrittskarte für ein Konzert) gilt nur dann als verbundene Reiseleistung, wenn die zusätzliche Leistung mindestens 25 % des Gesamtwertes der Reise ausmacht oder ein wesentliches Merkmal der Reise ist.


Insolvenzschutz und Informationspflichten

Der Vermittler (z.B. stationäres Reisebüro oder Online-Buchungsportal) muss bei dem Angebot der verbundenen Reiseleistungen gegen Insolvenz abge­sichert sein, die Informationspflichten wahrnehmen und ein Standardinformationsblatt zur Verfügung stellen.



Überarbeitungen der EU-Pauschalreiserichtlinie

Mittlerweile gibt es wieder einen neuen Vorschlag für die Überarbeitungen der EU-Pauschalreiserichtlinie:

Europäische Kommission und die Lehren aus der COVID-19-Pandemie

Stand 29.11.2023 - Die EU-Kommission will die Rechte von Reisenden mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates stärken:

2023 Proposal to amend the Package Travel Directive - Orginal Verison in Englisch (PDF) >>


Bleibt also abzuwarten, ob und wie eine neue Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie endgültig aussehen wird.


Quelle und weitere Informationen findet ihr hier:


Bundesamt für Justiz:









Muster für den Sicherungsschein




Pauschalreise und Verbundene Reiseleistungen



  • Your Europe (Website der Europäischen Union) - Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen >>


  • Amtsblatt der Europäischen Union - Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (PDF) >>



29.11.2023 - So will die EU-Kommission die Rechte von Reisenden mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates stärken:



Musterbriefe




Reiseveranstalter, Reisebüro/Reisevermittler, OTAs


IHK Ostbrandenburg




Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. -



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