Empfehlungen für Angebote, die dem Wegwerfwahn entgegenwirken und den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft unterstützen:
Sowohl die Reparatur, die Wiederaufbereitung zur Wiederverwendung als auch die Weitergabe von gebrauchten Gegenständen tragen dazu bei, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, die mit den ökologischen Grenzen unseres Planeten vereinbar ist.
Auch der Gebrauchtwarenhandel gewinnt in einer Gesellschaft, die immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit legt, an Bedeutung. Denn wenn bereits gebrauchte Produkte wieder verwendet und nicht weggeworfen werden, dann wird nicht nur die Kreislaufwirtschaft gefördert, sondern es wird auch ein Beitrag zum Schutz von Umwelt, Natur und Klima geleistet.
Aber auch für Menschen, die mit einem begrenzten Budget auskommen müssen oder wollen, bietet der An- und Verkauf von gebrauchten Produkten eine gute Möglichkeit, qualitativ hochwertige Produkte zu erschwinglichen Preisen zu erwerben. Oder sie nutzen die Gelegenheit, nicht mehr benötigte Gegenstände gewinnbringend zu verkaufen, um ihr Haushaltsgeld aufzubessern.
Grundsätzlich zeigt die Entwicklung des Recommerce, dass Nachhaltigkeit und wirtschaftliches Handeln durchaus Hand in Hand gehen können.
Und da auch Online-Unternehmen bereits ein breites Sortiment an Gebrauchtwaren für fast jeden Bedarf und Geschmack anbieten, können auch sie einen positiven und zukunftsweisenden Beitrag zum Wandel im Handel leisten.
Mehr Informationen zum Thema Kreislaufwirtschaft findet ihr hier:
Euer Recht auf Reparatur
Die EU-Kommission hat sich auf das Verbraucherrecht "Right to Repair" geeinigt.
Damit soll verhindert werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher reparierbare Güter wie Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler etc. vorzeitig entsorgen müssen, weil eine einfache und kostengünstige Reparatur nicht möglich ist.
Aus diesem Grund soll es in Zukunft möglich sein, für alle Geräte, die technisch repariert werden können, auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen.
Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich über ihre Reparaturleistungen zu informieren, insbesondere auch über die ungefähren Kosten der gängigsten Reparaturen.
Damit der Reparaturmarkt gefördert wird, sollen die neuen Vorschriften sicherstellen, dass die Ersatzteile für technisch reparierbare Geräte zu einem angemessenen Preis verfügbar sind.
Die vereinbarten Regeln verpflichten die Mitgliedstaaten auch, Reparaturen durch mindestens eine Maßnahme zu fördern, z.B. durch Reparaturgutscheine, Reparaturfonds oder die Unterstützung lokaler Reparaturinitiativen.
Auch eine europäische Reparaturplattform soll eingerichtet werden.
Die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 13. Juni 2024 angenommen und trat am 30. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen und ab dem 31. Juli 2026 anwenden.
Quelle:
Stand 29.11.2024:
Richtlinie über die Reparatur von Waren
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