Die Flugbuchung
Sei es im Internet, in Katalogen oder auf Plakaten: Der Preis, den ihr für euer Flug-Ticket bezahlen sollt, muss inklusive aller Steuern und Gebühren von Anfang an klar ersichtlich sein.
Preisaufschläge für Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierung, Verpflegung, Gepäck oder Versicherung müssen vor Abschluss der Buchung angezeigt werden.
Überprüft daher vor dem Abschluss eurer Flug-Buchung immer noch einmal
• den Endpreis
• die Flugdaten und ob
• euer Name vollständig und richtig geschrieben ist
Beachtet bitte, dass es für Flugbuchungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt!
Die EU-Fluggastrechte für Flugreisende
Bei Flügen von Flughäfen in der Europäischen Union (EU) oder bei Flügen mit EU-Fluggesellschaften zu einem EU-Flughafen gelten die allgemeinen Passagierrechte. Die Rechte der Fluggäste sind für diese Fälle vor allem im europäischen Recht, d. h. in der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt.
So seid ihr auch als Fluggast bei einer Flugreise rechtlich geschützt. Und das unabhängig davon, ob ihr nun eine Pauschalreise oder nur die Beförderung gebucht habt.
Zusammenfassend gelten die EU-Fluggastrechte:
Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen:
Das EU-Fluggastrecht umfasst auch Regelungen zum Schutz der Rechte von Fluggästen, einschließlich Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen.
Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden bei der Ankunft am Zielflughafen habt ihr einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung als Entschädigung, wobei sich die Entschädigung nach der Flugstrecke richtet:
250 Euro Entschädigung bei mindestens 3 Stunden Flugverspätung.
400 Euro Entschädigung bei mindestens 3 Stunden Flugverspätung.
600 Euro Entschädigung bei über 3 Stunden Flugverspätung.
Bei einem Flug innerhalb der EU maximal 400 Euro Entschädigung.
Betreuungsleistungen
Wurde euer Flug gestrichen, dann ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, sich um die Passagiere am Flughafen zu kümmern. Deshalb habt ihr Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen:
Gepäck: Verspätung, Beschädigung oder Verlust
Luftfahrtunternehmen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck entsteht.
Beschädigtes oder verlorenes Gepäck
Wenn euer Gepäckstück auf dem Flug beschädigt wurde oder gar nicht erst ankommt regelt das Montrealer Übereinkommen (MÜ), welchen Anspruch ihr als Fluggäste gegenüber dem Luftfahrtunternehmen habt.
Noteinkäufe wegen Verspätung
Wenn euer Gepäck verspätet ankommt, habt ihr das Recht, Noteinkäufe zu tätigen.
Bevor ihr aber große Einkäufe tätigt, solltet ihr euch zunächst bei der Fluggesellschaft erkundigen, was sie unter Noteinkäufen versteht.
Damit ihr den Betrag von der Fluggesellschaft zurückzuverlangen könnt, ist es wichtig, eure Kassenbelege, Rechnungen und Quittungen der Noteinkäufe immer gut aufzubewahren.
Wenn eine Nichtbeförderung, Annullierung & Verspätung vorliegt
Schlichtungsstelle Luftverkehr (Bundesamt für Justiz)
Die meisten Fluggesellschaften sind der Schlichtungsstelle söp angeschlossen. Wer gegen eine Fluggesellschaft vorgehen will, die nicht Mitglied der söp ist, kann sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz wenden. Auch diese Stelle hilft bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, Überbuchungen und Problemen mit dem Reisegepäck weiter.
Bevor ihr euch jedoch an die Schlichtungsstellen wendet, müsst ihr vorher schon Kontakt zur Fluggesellschaft aufgenommen haben.
Quelle und weitere Informationen:
Fluggastrecht
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
Bundesamt für Justiz:
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland:
Beschwerdeschreiben / Musterbriefe
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland:
Ein für euren Fall maßgeschneidertes Beschwerdeschreiben:
Verbraucherzentrale:
Schlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. - söp >>
Bundesamt für Justiz - Schlichtungsstelle Luftverkehr >>
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