Logo von GEOlaViva: Der Schriftzug 'GEOlaViva' in blauer geschwungener Schrift, wobei das 'O' durch eine stilisierte Weltkugel ersetzt ist. Darunter steht der Slogan 'Together for Solutions' in roter Schrift.
GEOlaViva logo: The lettering 'GEOlaViva' in blue curved lettering, with the 'O' replaced by a stylized globe. Below this is the slogan 'Together for Solutions' in red lettering.

Rechte von Flugreisenden

Die Fluggastrechte der Europäischen Union

Eure Rechte als Flugpassagier

Die Flugbuchung


Sei es im Internet, in Katalogen oder auf Plakaten: Der Preis, den ihr für euer Flug-Ticket bezahlen sollt, muss inklusive aller Steuern und Gebühren von Anfang an klar ersichtlich sein.

Preisaufschläge für Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierung, Verpflegung, Gepäck oder Versicherung müssen vor Abschluss der Buchung angezeigt werden.
Überprüft daher vor dem Abschluss eurer Flug-Buchung immer noch einmal
• den Endpreis
• die Flugdaten und ob
• euer Name vollständig und richtig geschrieben ist


Beachtet bitte, dass es für Flugbuchungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt!





Die EU-Fluggastrechte für Flugreisende


Bei Flügen von Flughäfen in der Europäischen Union (EU) oder bei Flügen mit EU-Fluggesellschaften zu einem EU-Flughafen gelten die allgemeinen Passagierrechte. Die Rechte der Fluggäste sind für diese Fälle vor allem im europäischen Recht, d. h. in der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt.
So seid ihr auch als Fluggast bei einer Flugreise rechtlich geschützt. Und das unabhängig davon, ob ihr nun eine Pauschalreise oder nur die Beförderung gebucht habt.


Zusammenfassend gelten die EU-Fluggastrechte:

  • für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen
  • für alle Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat





Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen:


Das EU-Fluggastrecht umfasst auch Regelungen zum Schutz der Rechte von Fluggästen, einschließlich Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen.

Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden bei der Ankunft am Zielflughafen habt ihr einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung als Entschädigung, wobei sich die Entschädigung nach der Flugstrecke richtet:

  • Kurzstreckenflug (bis einschließlich 1.500 km)

250 Euro Entschädigung bei mindestens 3 Stunden Flugverspätung.

  • Mittelstreckenflug (zwischen 1.500 und 3.500 km)

400 Euro Entschädigung bei mindestens 3 Stunden Flugverspätung.

  • Langstreckenflug außerhalb der EU (ab 3.500 km)

600 Euro Entschädigung bei über 3 Stunden Flugverspätung.

Bei einem Flug innerhalb der EU maximal 400 Euro Entschädigung.




Betreuungsleistungen


Wurde euer Flug gestrichen, dann ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, sich um die Passagiere am Flughafen zu kümmern. Deshalb habt ihr Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen:

  • kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie 2 kostenlose Telefongespräche oder E-Mails oder Telefaxe
  • kostenlose Hotelunterbringung und Transfer, falls der Flug erst am nächsten Tag stattfindet und eine Unterbringung erforderlich ist





Gepäck: Verspätung, Beschädigung oder Verlust


Luftfahrtunternehmen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck entsteht.

  • Schäden am Reisegepäck müssen dem Luftfahrtunternehmen innerhalb von sieben Tagen schriftlich gemeldet werden.
  • Verspätetes Gepäck muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden.
  • Spätestens 21 Tage nach dem Tag, an dem das Gepäck hätte eintreffen sollen, gilt es als verloren.





Beschädigtes oder verlorenes Gepäck


Wenn euer Gepäckstück auf dem Flug beschädigt wurde oder gar nicht erst ankommt regelt das Montrealer Übereinkommen (MÜ), welchen Anspruch ihr als Fluggäste gegenüber dem Luftfahrtunternehmen habt.

  • So kommt es bei der Berechnung des Schadens auf den Wert der Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung oder des Verlustes an
  • Der Neupreis wird nur bei nagelneuen Gegenständen erstattet.
  • Ihr müsst beweisen können, welche Gegenstände beschädigt wurden oder verloren gegangen sind und welchen Wert diese hatten. Dabei sehen viele Airlines kleinere Schäden als unbedeutend an, die der Passagier beim Flug in Kauf nehmen müsse.




Noteinkäufe wegen Verspätung


Wenn euer Gepäck verspätet ankommt, habt ihr das Recht, Noteinkäufe zu tätigen.
Bevor ihr aber große Einkäufe tätigt, solltet ihr euch zunächst bei der Fluggesellschaft erkundigen, was sie unter Noteinkäufen versteht.

Damit ihr den Betrag von der Fluggesellschaft zurückzuverlangen könnt, ist es wichtig, eure Kassenbelege, Rechnungen und Quittungen der Noteinkäufe immer gut aufzubewahren.





Wenn eine Nichtbeförderung, Annullierung & Verspätung vorliegt


  • Geht zum Schalter der Airline, und lasst euch das Problem schriftlich, mit Begründung, bestätigen
  • Solltet ihr keine Bestätigung erhalten, tauscht mit Mitreisenden Adressen aus, um ggf. Zeugen zu haben
  • Macht Fotos: Fotografiert z. B. bei Verspätungen oder Flugausfällen die Anzeigetafel
  • Bewahrt Belege (Hotel, Taxi, Speisen, Bekleidung) auf, damit ihr euer Geld zurückverlangen könnt
  • Legt keine Originale, sondern Kopien der Belege bei
  • Beschwert euch immer schriftlich (per Einschreiben) bei dem Luftfahrtunternehmen, mit dem ihr geflogen seid oder fliegen wolltet





Schlichtungsstelle Luftverkehr (Bundesamt für Justiz)


Die meisten Fluggesellschaften sind der Schlichtungsstelle söp angeschlossen. Wer gegen eine Fluggesellschaft vorgehen will, die nicht Mitglied der söp ist, kann sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz wenden. Auch diese Stelle hilft bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, Überbuchungen und Problemen mit dem Reisegepäck weiter.


Bevor ihr euch jedoch an die Schlichtungsstellen wendet, müsst ihr vorher schon Kontakt zur Fluggesellschaft aufgenommen haben.




Quelle und weitere Informationen:


Fluggastrecht


Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen


Bundesamt für Justiz:




Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland:






Beschwerdeschreiben / Musterbriefe


Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland:


Ein für euren Fall maßgeschneidertes Beschwerdeschreiben:





Verbraucherzentrale:






Schlichtungsstellen:


Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. - söp >>


Bundesamt für Justiz - Schlichtungsstelle Luftverkehr >>



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