Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Urlaub

Die Schattenseite im Tourismus

Die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen auf Reisen

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist die schwerwiegendste Form der ausbeuterischen Kinderarbeit. Sie umfasst jede sexuelle Handlung an Minderjährigen unter 18 Jahren, für die eine Gegenleistung in Form von Geld, Geschenken oder Versprechungen erbracht wird. 

Die Folgen für die Kinder sind verheerend – sowohl für ihren Körper als auch für ihre seelische Gesundheit.

Schätzungen zufolge sind weltweit Millionen von Kinder davon betroffen.

Wirtschaftliche Notlagen erhöhen das Risiko für Kinder, in solche Ausbeutungsverhältnisse zu geraten.

Auch der Tourismus spielt eine Rolle, da seine Infrastruktur von den Tätern genutzt wird, um Zugang zu Kindern zu erhalten.

Experten weisen darauf hin, dass sexuelle Ausbeutung von Kindern in Urlaubsländern weltweit vorkommt - kein Land ist davon ausgenommen.
Tatorte sind häufig Bars, Restaurants, Hotels, Ferienwohnungen, Strände und andere touristische Einrichtungen.

Die Täter fühlen sich in fremden Ländern anonym und nutzen ihre wirtschaftliche Überlegenheit aus.

Allerdings unterschätzen sie die rechtlichen Konsequenzen, denn sexueller Missbrauch an Kindern gilt weltweit als eine Straftat

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Quelle : YouTube / ECPAT - Nicht wegsehen: Kinder brauchen Schutz - weltweit

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Damit minderjährige Mädchen und Jungen auf Reisen und im Tourismus nicht mehr Opfer solcher Verbrechen werden, benötigen sie unseren Schutz.

Deshalb: Egal, wo und in welchem Land ihr euch gerade befindet - wenn ihr mitbekommt, dass ein Kind bedrängt, sexuell belästigt oder unsittlich berührt wird, dann meldet diese auffälligen Situationen bitte sofort hier:

Banner mit der Aufschrift ‚www.nicht-wegsehen.net‘ und einem roten Symbol mit einem Ausrufezeichen im Auge – Hinweis auf die Meldeplattform von ECPAT für den Schutz von Kindern vor Ausbeutung.
Banner with the inscription 'www.nicht-wegsehen.net' and a red symbol with an exclamation mark in the eye - reference to ECPAT's reporting platform for the protection of children from exploitation.

UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) - Artikel 34:

Schutz vor sexuellem Missbrauch

Die UN-Kinderrechtskonvention stellt im Artikel 34 klar:

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a)   zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b)   für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
c)   für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.



Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch.

Ausbeuterische Kinderarbeit im Tourismus kann dieses Recht verletzen, wenn Kinder in gefährliche Arbeitsverhältnisse geraten oder Opfer von sexueller Ausbeutung werden

Quellenverzeichnis und weiterführende Informationen

für die Kinderrechte im Tourismus:

UNICEF:


Deutsches Kinderhilfswerk:


Aktionsbündnis Kinderrechte:


ECPAT Deutschland e.V. :


ECPAT Österreich: 


Nicht wegsehen:


The Code:


Brot für die Welt:


Tourism Watch:


Terre de Homes:


Hope and Homes for Children:

Friends-International - Thinkchildsafe:


Roundtable Human Rights in Tourism:


detektor.fm: