Insbesondere im Linienfernverkehr gelten durch die EU-Verordnung Nr. 181/2011 europaweit einheitliche Fahrgastrechte.
Voraussetzung für die Anwendung der Busfahrgastrechte ist, dass die geplante Reisestrecke länger als 250 Kilometer ist und der Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens liegt.
An Bushaltestellen müssen diese Informationen, soweit dies möglich ist, auf Wunsch des Fahrgastes in elektronischer Form (z. B. SMS oder E-Mail) zur Verfügung gestellt werden.
Die Rechte der Fahrgäste im Fernbusbusverkehr werden auch dann wirksam, wenn es zu Verspätungen bei der Abfahrt oder Annullierungen von Fahrten kommt.
Dabei kommt es bei einer Verspätung immer auf die Abfahrt an, nicht auf die Ankunft.
Wenn sich die Abfahrt um mehr als 2 Stunden verspätet oder ganz ausfällt, kann der Fahrpreis zurückerstattet werden. Auf diese
Möglichkeiten muss der Beförderer euch aktiv hinweisen.
Geschieht dies nicht, habt ihr neben der Erstattung des Fahrpreises noch einen zusätzlichen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.
Hilfeleistungsanspruch bei Verspätung, Überbuchung oder Annullierung
Wenn die planmäßige Fahrtdauer mehr als drei Stunden beträgt und der Bus eine Verspätung von mindestens 90 Minuten hat, muss euch das Busunternehmen kostenlos Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Auch die Unterbringung in einem Hotel (bis zu zwei Nächte und maximal 80 Euro pro Nacht und Person) muss das Busunternehmen organisieren, falls dies erforderlich wird.
Allerdings muss das Busunternehmen nichts veranlassen, wenn die Verspätung oder Annullierung durch Naturkatastrophen oder ungünstige Witterungsbedingungen verursacht wird.
Ist der Bus in einen Unfall verwickelt, muss der Beförderer den Fahrgästen angemessene Hilfe leisten. Dies bedeutet, dass nicht nur medizinische Erstversorgung zu leisten ist, sondern auch für Verpflegung, Unterkunft, Kleidung und Transport gesorgt werden muss, wenn dies erforderlich ist.
Der Beförderer kann jedoch die Unterbringungskosten auf 80 EUR / Nacht pro Fahrgast und zwei Nächte begrenzen.
Wenn euer Gepäck durch Verschulden des Busunternehmens beschädigt wird oder verloren geht, habt ihr einen Anspruch auf eine Entschädigung.
Erstattungs- und Entschädigungsansprüche wegen Verspätung oder Annullierung der Busreise sind zunächst an den Beförderer zu richten.
Eine verspätete Abfahrt, Überbuchung oder der Ausfall des Busses sollten daher am Busbahnhof oder vom Busfahrer bzw. der Busfahrerin schriftlich bestätigt werden.
Wer mit den Leistungen des Busunternehmens unzufrieden ist oder Ansprüche geltend machen will, muss sich zunächst innerhalb von drei Monaten möglichst schriftlich (per Einschreiben) an das Busunternehmen wenden.
Das Busunternehmen muss Erstattungsansprüche innerhalb von 14 Tagen begleichen.
Wenn das Unternehmen nicht zu eurer Zufriedenheit reagiert, dann wendet euch an das Eisenbahn-Bundesamt oder die Schlichtungsstelle.
Es ist darauf zu achten, dass der Sachverhalt so genau wie möglich geschildert wird und relevante Unterlagen wie Fahrkarten, andere Reisedokumente oder Korrespondenz vorgelegt werden.
Quelle und weitere Informationen:
Fahrgastrechte
bei Fernbusreisen
Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates
über
die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr >>
Bundesamt für Justiz:
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.:
Geltendmachung eurer Ansprüche
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.:
Mit dem kostenlosen Musterbrief-Generator könnt ihr euch einen Musterbrief erstellen und eure Fahrgastrechte bei Fernbusreisen direkt beim Beförderungsunternehmen geltend machen:
Schlichtungsstelle
KI unterstützt GEOlaViva bei der Erstellung von Texten und Bildern sowie bei der Optimierung von Inhalten.
Die Nutzung dieser Technologien erfolgt mit Sorgfalt, um Qualität, Transparenz und ethische Standards zu gewährleisten.
GEOlaViva sieht KI als unterstützendes Werkzeug, das kreative und innovative Lösungen für die Kommunikation der Empfehlungen ermöglicht, ohne den Anspruch an Glaubwürdigkeit und Authentizität aus den Augen zu verlieren.
Die Empfehlungen zu den Informationen und Angeboten werden daher nicht von der KI ausgewählt.
Menschliche Erfahrung und fundiertes Wissen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Angebote den Werten von GEOlaViva entsprechen.
Weitere Informationen zur KI-gestützten Text- und Bilderstellung finden sich bei den FAQs >>
GEOlaViva befindet sich noch
IM AUFBAU
Bitte habt Verständnis, dass die sorgfältige Auswahl der Empfehlungen für Partnerangebote und die umfassende Recherche zu zukunftsrelevanten Themen viel Zeit in Anspruch nimmt und daher einige Seiten noch nicht vollständig verfügbar sind.
* Partner-Links / Affiliate-Links
Für Angebote, die mit einem Sternchen gekennzeichnet wurden, erhält GEOlaViva eine Provision von den Partner-Unternehmen.
Für Euch ist dieser Service kostenlos (s. Partner-Links >>)
Diese Hinweise, Tipps und Empfehlungen dienen lediglich der Information und haben keine rechtsverbindlichen Auswirkungen.
GEOlaViva übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen und haftet auch nicht für Schäden, die sich möglicherweise aus der Nutzung der hier ausschließlich zu Referenzzwecken veröffentlichten Informationen ergeben.
Jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen (§ 678 BGB) .
These notes, tips and recommendations are for information purposes only and are not legally binding.
GEOlaViva accepts no responsibility for the accuracy of the information provided on this website and is not liable for any damages that may arise from the use of the information published here for reference purposes only.
Any warranty or liability claims are generally excluded (§ 678 BGB).
Bei der Auswahl der Empfehlungen und der Recherche der Informationen wurde mit größter Sorgfalt gearbeitet. Sollten sich dennoch Fehler eingeschlichen haben, bitten wir um eine kurze Mitteilung per E-Mail.