Logo von GEOlaViva: Der Schriftzug 'GEOlaViva' in blauer geschwungener Schrift, wobei das 'O' durch eine stilisierte Weltkugel ersetzt ist. Darunter steht der Slogan 'Together for Solutions' in roter Schrift.
GEOlaViva logo: The lettering 'GEOlaViva' in blue curved lettering, with the 'O' replaced by a stylized globe. Below this is the slogan 'Together for Solutions' in red lettering.

Rechte von Fernbusreisenden

Die Fahrgastrechte bei Fernbusreisen

Die Rechte der Fahrgäste im Fernbusverkehr


Insbesondere im Linienfernverkehr gelten durch die EU-Verordnung Nr. 181/2011 europaweit einheitliche Fahrgastrechte.

Voraussetzung für die Anwendung der Busfahrgastrechte ist, dass die geplante Reisestrecke länger als 250 Kilometer ist und der Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens liegt.




Informationspflichten


Die Beförderer und auch die Betreiber von Busbahnhöfen sind verpflichtet, die Fahrgäste

  • spätestens bei der Abfahrt über ihre Rechte zu informieren und ihnen die Kontaktdaten der nationalen Durchsetzungsstelle (Eisenbahn-Bundesamt) mitzuteilen.
  • die von einem Busbahnhof abfahren, so schnell wie möglich über den Ort und die voraussichtliche Abfahrtszeit zu informieren, falls die Abfahrt ausfällt oder sich verspätet.
  • während der gesamten Fahrt angemessenen zu informieren.

An Bushaltestellen müssen diese Informationen, soweit dies möglich ist, auf Wunsch des Fahrgastes in elektronischer Form (z. B. SMS oder E-Mail) zur Verfügung gestellt werden.




Entschädigungsanspruch bei Verspätung, Überbuchung oder Annullierung


Die Rechte der Fahrgäste im Fernbusbusverkehr werden auch dann wirksam, wenn es zu Verspätungen bei der Abfahrt oder Annullierungen von Fahrten kommt.

Dabei kommt es bei einer Verspätung immer auf die Abfahrt an, nicht auf die Ankunft.

Wenn sich die Abfahrt um mehr als 2 Stunden verspätet oder ganz ausfällt, kann der Fahrpreis zurückerstattet werden. Auf diese
Möglichkeiten muss der Beförderer euch aktiv hinweisen.

Geschieht dies nicht, habt ihr neben der Erstattung des Fahrpreises noch einen zusätzlichen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.




Hilfeleistungsanspruch bei Verspätung, Überbuchung oder Annullierung


Wenn die planmäßige Fahrtdauer mehr als drei Stunden beträgt und der Bus eine Verspätung von mindestens 90 Minuten hat, muss euch das Busunternehmen kostenlos Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Auch die Unterbringung in einem Hotel (bis zu zwei Nächte und maximal 80 Euro pro Nacht und Person) muss das Busunternehmen organisieren, falls dies erforderlich wird.


Allerdings muss das Busunternehmen nichts veranlassen, wenn die Verspätung oder Annullierung durch Naturkatastrophen oder ungünstige Witterungsbedingungen verursacht wird.




Hilfeleistungsanspruch bei einem Unfall


Ist der Bus in einen Unfall verwickelt, muss der Beförderer den Fahrgästen angemessene Hilfe leisten. Dies bedeutet, dass nicht nur medizinische Erstversorgung zu leisten ist, sondern auch für Verpflegung, Unterkunft, Kleidung und Transport gesorgt werden muss, wenn dies erforderlich ist.

Der Beförderer kann jedoch die Unterbringungskosten auf 80 EUR / Nacht pro Fahrgast und zwei Nächte begrenzen.




Haftung für Gepäckschäden oder Verlust des Gepäcks


Wenn euer Gepäck durch Verschulden des Busunternehmens beschädigt wird oder verloren geht, habt ihr einen Anspruch auf eine Entschädigung.




Beschwerdestellen, Geltendmachung der Rechte


Erstattungs- und Entschädigungsansprüche wegen Verspätung oder Annullierung der Busreise sind zunächst an den Beförderer zu richten.

Eine verspätete Abfahrt, Überbuchung oder der Ausfall des Busses sollten daher am Busbahnhof oder vom Busfahrer bzw. der Busfahrerin schriftlich bestätigt werden.

Wer mit den Leistungen des Busunternehmens unzufrieden ist oder Ansprüche geltend machen will, muss sich zunächst innerhalb von drei Monaten möglichst schriftlich (per Einschreiben) an das Busunternehmen wenden.

Das Busunternehmen muss Erstattungsansprüche innerhalb von 14 Tagen begleichen.


Wenn das Unternehmen nicht zu eurer Zufriedenheit reagiert, dann wendet euch an das Eisenbahn-Bundesamt oder die Schlichtungsstelle.


Es ist darauf zu achten, dass der Sachverhalt so genau wie möglich geschildert wird und relevante Unterlagen wie Fahrkarten, andere Reisedokumente oder Korrespondenz vorgelegt werden.




Quelle und weitere Informationen:


Fahrgastrechte bei Fernbusreisen


Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates

über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr >>


Bundesamt für Justiz:




Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.:




Geltendmachung eurer Ansprüche


Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.:


Mit dem kostenlosen Musterbrief-Generator könnt ihr euch einen Musterbrief erstellen und eure Fahrgastrechte bei Fernbusreisen direkt beim Beförderungsunternehmen geltend machen:
 



Schlichtungsstelle


  • Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. - söp >>


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